20.08.2016

Sachlich unzuständig

Der Böse Wolf hat gestern wieder mal ein Schreiben des Gerichts bekommen. Der Richter des Bezirksgerichts Freistadt, bei dem die Privatanklage gelandet ist, reicht die heiße Kartoffel weiter ans Landesgericht Linz. „Das Bezirksgericht Freistadt ist zur Führung der vorliegenden Strafsache sachlich unzuständig.“ So lautet der erste und gleichzeitig auch einzige Satz des Beschlusses. Danach folgt nur noch eine mehrseitige Begründung.

Vor fast genau einem Jahr hat schon mal ein Linzer Staatsanwalt ein Verfahren gegen mich abgelehnt. Die Causa ist damit wieder im gleichen Gebäude gelandet, wo sie schon einmal war ...

Schaun ma mal, ob im gleichen Gebäude die Sichtweisen von Richter und Staatsanwalt allzu unterschiedlich sind ...


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