|
27.03.2015 Der nächste Einschüchterungsversuch Vor knapp zwei Stunden hat mir unser Briefträger einen Brief gebracht, für den ich gleich zweimal unterschreiben musste – eingeschrieben mit Rückschein. Solche Briefe schreiben Anwälte. ROSCH hat einen weiteren Versuch gestartet mich einzuschüchtern. Nachdem der Angriff auf den Server dieser Website vor einer Woche erfolglos war (lieber Anwalt, ich sag’s hier ganz unmissverständlich: Ich kann nicht beweisen, dass ROSCH hinter diesem Angriff steckt, der gezielt auf die beiden Domains gaia.ws1.eu sowie wolfgang-suess.at erfolgte, und behaupte dies daher auch nicht. Die „Optik“ ist allerdings ... es möge sich jeder selber seinen Reim darauf machen ...) Ich zitiere jetzt ein wenig aus Ihrem Schreiben: Das von Ihnen behauptete Vorliegen von „bewusstem und vorsätzlichem Betrug“ heben Sie durch Verwendung von Fettdruck und roter Schrift (der restliche Fließtext ist in Schwarz gehalten) hervor. Diese Behauptungen sind unrichtig. Sie werfen meiner Mandantschaft in dem von Ihnen betriebenen Medium vor, ein Betrüger zu sein. Betrug ist nach österreichischem Strafrecht ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in der Absicht rechtswidriger Bereicherung das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so täuscht, dass es sich selbst oder einem Dritten am Vermögen schädigt und damit materiellen Schaden zufügt. Meine Entgegnung: Meine Behauptungen sind richtig. Ihre Beschreibung, was im österreichischen Strafrecht unter Betrug verstanden wird, trifft zu. „... bei dem der Täter in der Absicht rechtswidriger Bereicherung das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so täuscht, dass es sich selbst oder einem Dritten am Vermögen schädigt und damit materiellen Schaden zufügt.“ Keines der von ROSCH zum „Beweis“ der Funktionsfähigkeit angeführten „Kraftwerke“ war je in der Lage, dauerhaft Strom aus Auftrieb zu produzieren. Der in Belgrad aufgebaute „Prototyp“ war nie in der Lage, dauerhaft den angeblichen „Überschuss“ von mehr als 10 kW aus dem Auftrieb zu liefern. Er hat nicht ein einziges Watt „Überschuss geliefert“ sondern wurde heimlich mit Strom von außen versorgt. Und das transportable „Funktionsmodell“ hat ebenfalls zu keinem Zeitpunkt einen „Überschuss“ produziert. Dem Publikum wurde gesagt, der Strom, der die angeschlossenen Lampen zum Leuchten brachte, würde aus dem Auftrieb produziert. In Wirklichkeit stammte er aus der eingebauten Batterie. Auf der Klagenfurter Herbstmesse (dort habe ich es mit meinen eigenen Augen gesehen) wurde dem Publikum vorgetäuscht(!), dass die Batterie abgeklemmt würde. Den auf einfachste Weise zu erbringenden Gegenbeweis hat ROSCH nie erbracht: das Modell unter notarieller Aufsicht länger laufen zu lassen als es durch die Batterie versorgt werden könnte ... ROSCH hat hier das Publikum bewusst getäuscht. Wie, lieber Anwalt, haben Sie geschrieben? „...bei dem der Täter in der Absicht rechtswidriger Bereicherung das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt täuscht ...“ Genau das hat ROSCH getan. Lieber Herr Dr. Öhlböck, ich werde der Aufforderung, diese Website zu schließen und 10.000 Euro zu zahlen, damit Ihr Mandant keine gerichtlichen Schritte gegen mich einleitet, nicht nachkommen. Ich werte Ihr Schreiben im Auftrag Ihres Mandanten „SAVE THE PLANET AG“ (von mir ROSCH genannt) als reinen Einschüchterungsversuch. Download des eingescannten Briefs vom Anwalt Betreiber dieser Website: Wolfgang Süß, Schramlgut 31, A 4180 Zwettl an der Rodl, Tel. +43 699 11702749, E-Mail: wolfgang@wolfgang-suess.at Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst von Google, zur (anonymen) statistischen Auswertung der Besucher. |