11.03.2015

Zensur

Ein ganzer Monat ist ins Land gezogen (der Frühling streckt und räkelt sich bereits), seit eine Gruppe Auftriebskraftwerk-Besteller – der Böse Wolf hatte sie etwas respektlos „Spich-Pilger“ genannt – die Pläne für das seit langem angezahlte 5 kW-Modell sowie das geheimnisvolle TÜV-Gutachten einsehen durfte.

Vor ein paar Tagen hat der Böse Wolf mit einem der Pilger ein längeres Gespräch geführt und dabei durchaus Erstaunliches erfahren, das GAIA allerdings in bewährter Manier totschweigt. Transparent eben. Das Wort „Zensur“ gibt es bei GAIA nicht, das verwendet nur der Böse Wolf. Und da es für die restlichen mehr als 2000 Mitglieder natürlich durchaus interessant ist, etwas darüber zu erfahren, was in den leeren – pardon: Heiligen – Hallen zu Spich tatsächlich zu sehen (bzw. nicht zu sehen) war, nimmt eben so manches den Umweg über den Bösen Wolf. Denn dessen Website ist in Bezug auf das Auftriebskraftwerk bei weitem auskunftsfreudiger als jene von GAIA.

Der Teilnehmer an der Spich-Reise hat aus seinem Gedächtnis Folgendes zu Protokoll gegeben:

Meine Eindrücke vom Besuch bei ROSCH:

  • Es musste eine Erklärung unterschrieben werden, der zufolge das Kopieren bzw. Fotografieren des TÜV-Berichts untersagt war, jedoch die mündliche Weitergabe erlaubt wurde.
  • Handys mussten am Empfang abgegeben werden.
  • Der sog. „TÜV-Bericht“ war in extrem schlechtem Englisch verfasst. Aufbau und Form waren dilettantisch. Ich habe selbst schon Geräte beim („richtigen“) TÜV (in Österreich) zertifizieren lassen und weiß die Professionalität der Leute zu schätzen.
  • Im Bericht wurden Batterie und Generator in der Leistungsbilanz als Quelle (positiv), der Kompressor und die Last (= Lampen) als Verbraucher (negativ) gerechnet. Die gelieferte Leistung des Generators und der Batterie deckte den Leistungsbedarf der Verbraucher. Die Batterie war somit immer als Energielieferant dargestellt, es war nicht ersichtlich ob, wann oder wodurch die Batterie aufgeladen wird und die Stromrichtung umgekehrt wird (also in der Energiebilanz als Verbraucher auftaucht). Es war auch nicht klar, was passiert, nachdem die Batterie leer ist.
  • Es wurde nur eine einzige(!) Messung (also ein Momentanwert) angegeben. Es gab kein Protokoll über einen längeren Zeitraum bzw. über das Anlauf- oder Ausschaltverhalten.
  • Bei der Ermittlung der Leistung (Spannung x Strom) wurde nicht auf gültige Ziffern gerundet, ein typisches Zeichen für mangelnde Kenntnis der Messtechnik. Hintergrund: Z. B. ergibt 3,47 A x 21,3 V mathematisch zwar 37,911 W, aber der Wert ist nicht sinnvoll verwendbar, da er „zu viele“ Ziffern aufweist. Eine errechnete Größe kann nicht „genauer“ sein als die (ungenaueste) Eingangsmessgröße.
  • Für alle Messpunkte wurde eine Phasenverschiebung (cos phi) angegeben (immer 1). Dies allerdings auch für Gleichstromkomponenten (Batterie)!
  • Besonders interessant war die Vermischung von Schaltplan und Blockschaltbild. Dabei ist nämlich eine stromführende Leitung (vom Plus-Pol der Batterie) einfach in die Umrahmung eines Blocks gemündet (wo auch immer der Strom dann hingeflossen ist). Andere Leitungen haben diesen Block sehr wohl „durchdrungen“ und waren mit den darin eingezeichneten el. Komponenten verbunden. Der Minus-Pol der Batterie war interessanterweise mit dem Wechselstromkreis (Generator, Kompressor, Verbraucher) verbunden.
  • Auf meine Frage, was der „TÜV“ hier genau gemessen hatte, bekam ich von ROSCH (Hr. Dohmen) in etwa die folgende Antwort: „Die wussten selbst nicht wie das funktioniert und was sie da gemessen haben – das wollten wir ihnen auch nicht sagen, uns ging es darum, dass wir etwas für die Patentanmeldung haben ...
  • Auf meine Frage, wie denn bei 2 m mit etwa 300 Watt durch gerade einmal Verdopplung der Bauhöhe 5 kW zu erwarten wären, erklärte mir Hr. Dohmen, dass die Leistung logarithmisch mit der Höhe anwächst. Es sollte natürlich „exponentiell“ heißen. Aber Achtung: Selbst bei linearer Zunahme müssten pro Meter mindestens 2000 W (!) dazukommen, ganz zu schweigen, wenn das exponentiell wächst ...
  • Das TÜV-geprüfte Modell wurde am Schluss auch wieder hergezeigt, aber nach einigen Minuten hat es sich ausgeschaltet – lt. ROSCH lag es am mechanischen Defekt einer der Komponenten ...
  • Beigefügt der heutige (10.03.) Screenshot von der GAIA-Homepage [ siehe rechts oben zum Vergrößern, Beitrag vom 4. März ]. Mein Kommentar ist weiterhin nicht freigegeben.

Weitere Infos:

  • Ich habe die Bestellung storniert und meine Anzahlung zurückgefordert. Seitens GAIA wird aber keine Rückerstattung geleistet. Folgende Antwort habe ich erhalten:
  • „Vertraglich ist mit ROSCH vereinbart, dass das Rücktrittsrecht zum Zeitpunkt der Präsentation ausgeübt werden kann – so haben wir es auch in unseren Bestellprozess übernommen. Daher können wir zwar jetzt den Rücktritt buchen, aber die Rücküberweisung der Anzahlung erst zum Zeitpunkt der Präsentation von der Bank ausführen lassen.“
  • Die gleiche Antwort erhielten auch andere Besteller, die nach der Besichtigung storniert hatten. Nach dieser Argumentation werde ich das Geld wohl nie erhalten, weil der Prototyp noch beliebig lange hinausgezögert werden kann ...

Nachtrag:

Bezüglich des ominösen „TÜV-Gutachtens“ habe ich nochmal nachgefragt und dazu folgende Antwort erhalten:

Das war kein TÜV – irgendein italienischer „Techniker“ (weil italienische Adresse, dazu passend das „Englisch“ mit schwerem italienischem Touch), der in seinem Logo stehen hat, dass er für den TÜV arbeitet – sehr dubios.


Um es mit den Worten des „Kaisers“ auszudrücken (des nicht nackten!): „Schau’n ma mal“, wie weit GAIA noch kommt mit ihrer Strategie. Für die Freunde der „Alten Physik“ gibt es im ORF eine Sendereihe namens „NEWTON“. Am 11. April, 18:40 Uhr, *) ORF 1, sollten sie ihre Mattscheibe einschalten. Die Sendung dreht sich diesmal um Perpetuum mobiles – und was wäre so eine Sendung ohne GAIA? ...

*) Die Sendung war ursprünglich für den 21. März geplant, wurde jedoch kurzfristig auf den 11. April verschoben.


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